LAWINFO

Unentgeltliche Rechtspflege

QR Code

Anspruchsberechtigte Personen

Rechtsgebiet:
Unentgeltliche Rechtspflege
Stichworte:
unentgeltliche Rechtspflege
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Anspruchsberechtigt sind:

  • jede Partei, die am vereinbarten Gerichtsstand prozessiert
    • Kläger
    • Beklagter
    • Jeder einzelne Streitgenosse
    • Gemeinschuldner (Konkursit), nach Verzicht von Konkursmasse und Gläubiger den Anspruch geltend zu machen, ähnlich eines Abtretungsgläubigers nach SchKG 260
    • Kollektiv- und Kommanditgesellschaft, wenn auch ihre Gesellschafter bedürftig sind
    • Einmann-AG, wenn auch ihr Gesellschafter mittellos ist

Hinweis:

Juristischen Personen wird die unentgeltliche Rechtspflege höchstens ausnahmsweise gewährt, wenn

  • das einzige Aktivum der Gesellschaft (bspw. eine Liegenschaft) im Streit liegt,
  • die Gesellschaft selbst nicht in der Lage ist, die Gerichts- und Anwaltskosten aufzubringen
  • die an der juristischen Person beteiligten Gesellschafter (bspw. Aktionäre) ebenfalls mittellos sind

Literatur

  • Jent-Sörensen Ingrid, in: Oberhammer/Domej/Haas (Hrsg.), Kurzkommentar ZPO, 2. Auflage, 2014, N 7 m.H. zu Art. 117 ZPO
  • Bühler Alfred, Berner Kommentar, 2012, Vorbemerkungen zu Art. 117 – 123 ZPO, N 31

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.