Einkommensüberschuss
Bewilligung von UP/URB bei fehlendem oder geringem Ueberschuss
Vorbehaltslose Bewilligung
Bewilligung unter Forderungsabtretung
- Abtretung der streitigen Geldforderung
- Abtretung anderer Forderungen
Verweigerung von UP/URB bei ausreichendem Ueberschuss
Bemessungskriterien
- Möglichkeit der Abzahlung der zu erwartenden Gerichts- und Anwaltskosten innert ein bis zwei Jahren aus dem Überschuss
- Möglichkeit zur Leistung von Gerichts- und Anwaltskostenvorschüssen aus dem Überschuss in absehbarer Zeit
Beschränkte Bewilligung von UP/URB bei teilweise ausreichendem Ueberschuss
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