Der prozessuale Zwangsbedarf wird höher als der betreibungsrechtliche (Existenzminimum) eingestuft:
- Stärkere Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse [1]
- Alter
- Gesundheitszustand
- Familiäre Verhältnisse
- Ökonomische Situation
- Zuschläge für Bedarfspositionen [2] wie
- Steuern
- Schuldverpflichtungen, die bei der betreibungsrechtlichen Existenzminimumsberchnung nicht berücksichtigt werden
- Zuschlag zum prozessualen Zwangsbedarf [3]